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Rechtsreferent/in (FSH)
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Rechtsreferent/in jur. (FSH) – Berufliche Perspektiven

Das durch den Studiengang vermittelte Fachwissen im deutschen Recht kann in vielen Fällen eine sinnvolle fachliche Zusatzqualifikation darstellen.

Für alle nachfolgenden Anwendungsmöglichkeiten bleibt zu beachten, dass der 18-monatige Fernlehrgang "Rechtsreferent/in jur. (FSH)" naturgemäß keine vertiefte oder rechtsgebietübergreifende Kenntnisvermittlung beinhalten kann. Insofern gilt für alle dargestellten Handlungsoptionen immer die Einschränkung auf Umsetzung der Grundlagenrechtskenntnisse.

Weiterführende rechtliche Kenntnis- und Handlungsoptionen in allen praxisrelevanten Bereichen können sich erst durch die Teilnahme an unseren fächerübergreifenden juristischen Studiengängen ergeben.

Die im Lehrgang "Rechtsreferent/in jur. (FSH)" vermittelten Rechtskenntnisse sind in der Praxis von Wirtschaft und Justiz z.B. oft in den nachfolgenden Bereichen von Vorteil.

- Für Fachangestellte einer Rechtsanwaltskanzlei können rechtliche Grundkenntnisse erheblich zum besseren Verständnis der den Anwaltsakten zugrundliegenden Vorgänge beitragen. Ebenso verbessert sich die Möglichkeit zur Erkenntnis von rechtlich wesentlichen Gesprächsinhalten bei Telefonaten mit Mandanten. Das kann dazu beitragen einfachere rechtliche Sachverhalte vorab zu klären und entsprechend die Arbeit des Anwaltes zu erleichtern.

- Für Angestellte in einem Wirtschaftsunternehmen kann Fachwissen über Verträge und die sich daraus ergebenden Haupt- bzw. Nebenpflichten dazu beitragen, rechtzeitig kritische Momente bei der Auftragsbearbeitung bzw. bei Vertragsabschlüssen zu erkennen.

- Für Mitarbeiter im Bereich des Personalwesens und sonstige leitende Angestellte aller Branchen können Kenntnisse im Arbeitsrecht sich bei Einstellungsgesprächen, Kündigungen oder Abmahnungen als sehr nutzbringend erweisen.

- Für selbständige Betriebsinhaber sind Grundlagenkenntnisse des Werkvertragsrechts und des Gewährleistungsrechts oft wesentlich um Haftungsproblematiken im Vorfeld einzugrenzen bzw. bei entstandenen Verzögerungen oder Mängeln eine rechtlich begründete vernünftige Lösung zu ermöglichen.

- Für Außendienstmitarbeiter können Kenntnisse über das Haustürwiderrufsrecht des Verbrauchers und die entsprechenden Informationspflichten zu einer korrekteren Abschlusstätigkeit führen. Gleichzeitig wird durch die Kenntnis des entsprechenden Fachvokabulars der Eindruck einer höheren Kompetenz mit der entsprechenden positiven Korrelation zum Beschäftigungsunternehmen hergestellt.

- Für Mitarbeiter im Versicherungswesen sind Kenntnisse der rechtlichen Fachbegriffe des Vertragsrechts bei Kundengesprächen sinnvoll.

- Für Beschäftigte im Bank- und Kreditwesen kann fundiertes rechtliches Grundwissen in Bezug auf Sicherungsmittel, wie etwa Hypothek, Grundschuld und Bürgschaft von hohem praktischen Nutzen sein. Die Kenntnis über rechtliche Grundlagen der Insolvenz bzw. der Möglichkeiten der Verwertung von Sicherheiten wird bankintern ebenfalls regelmäßig gerne gesehen. Rechtliche Kenntnisse über Formerfordernisse wie über Rückgriffsmöglichkeiten können bei Abschluss von Kreditverträgen zu einer qualifizierteren Beratung von Schuldner und Sicherungsgeber führen.

- Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind vor allem die vermittelten Kenntnisse im Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Kommunalrecht förderlich. Die Kenntnis der Grundsätze staatlichen Eingriffshandelns ebenso wie die Kenntnis der Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Bürgers kann bei der Vorbereitung oder dem Erlass von Verwaltungsakten von erheblichem Nutzen sein. Gleichzeitig können die Mitarbeiter der Behörde durch entsprechende Rechtskenntnisse im Einzelfall vor Fehlentscheidungen bewahrt werden.

- Für Leitungskräfte im Immobilien-/Bauwesen können insbesondere Kenntnisse im Bereich des Kauf-, Werkvertrags-, Bau-, Grundstücks- und Verwaltungsrechts erforderlich sein. Hier kann z.B. das erworbene Wissen um die rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Bauvorhaben oder über die Vorgaben eines Antrages auf Erteilung einer Baugenehmigung sinnvoll einsetzbar sein.

Beispielhaft können sich folgende konkrete rechtliche Handlungsoptionen in der Praxis durch die Weiterbildung unmittelbar umsetzen lasssen:

01. Konzeption von Kaufverträgen

02. Konzeption von Arbeitsverträgen

03. Konzeption von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

04. Gestaltung von Widerrufsbelehrungen

05. Erkennen und Ausübung von Rechten zur Anfechtung/Kündigung von Verträgen

06. Prüfung von ausgeübten Widerrufs-/Anfechtungs- und Kündigungserklärungen

07. Erkennen und Umsetzen der Regeln zur Verjährung

08. Erkennen und Umsetzen von Gewährleistungsmöglichkeiten

09. Einteilung der Rechtsformen von Gesellschaften

10. Aussuchen der passenden Rechtsform zum gewünschten Gesellschaftszweck

11. Konkrete Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen

12. Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen der Gesellschafter u. Vorstände

13. Umsetzung von Handels- und Gewerberegistereintragungen

14. Einschätzen von Haftungsrisiken bei Mitgesellschaftern/Geschäftspartnern

15. Planung und Realisierung von Einstellungsgesprächen/Arbeitnehmerauswahl

16. Planung und Realisierung von Betriebsvereinbarungen

17. Planung und Realisierung von Tarifvertragsverhandlungen

18. Konzeption von Änderungs-/und Aufhebungsverträgen

19. Konzeption von Arbeitszeugnissen

20. Umsetzung bzw. Abwehr von Kündigungsschutzklagen

21. Bearbeitung von Urlaubsanträgen

22. Beurteilung von zivilprozessualen Einreden

23. Bearbeitung von Zwangsvollstreckungsanträgen und -maßnahmen

24. Durchführen des Verfahrens zur Vollstreckungstitulierung

25. Einschätzung der Strafbarkeit von Handlungen

26. Ggf. Einleitung von strafrechtlichen Schritten

27. Einleitung und Konzeption von Strafanzeigen

28. Formulierung von Einlassungen b. Zeugen- u. Beschuldigtenvernehmungen

29. Vorbereitung von kommunalpolitischen Entscheidungen

30. Einschätzung der Rechtmäßigkeit von Bauvorhaben bzw. Bebauungsplänen

31. Wahrnehmung der Aufgaben als Gemeindevertreter oder Bürgermeister

32. Abfassung/Bearbeitung von Widerspruchsverfahren

Dieser kurze Überblick sollte eine kleine Vorstellung der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von umfassenden Grundkenntnissen im deutschen Recht vermitteln. Fast jeder in Wirtschaft oder Justiz tätige Mitarbeiter hat regelmäßig mit rechtlich unterlegten Vorgängen zu tun und kann für seinen persönlichen Einsatzbereich die evtl. vorhandenen Anwendungsoptionen selbst ermessen.

Sofern das Ziel der Weiterbildung in der vertieften Durchführung von echter juristischer Arbeit in der Praxis liegen soll, empfiehlt sich daher (bei rechtlichen Vorkenntnissen) die Teilnahme an unseren Aufbaustudiengängen Rechtswirt/in (FSH) / Assessorwirt/in jur. (FSH), oder ein Jurastudium an der Universität.




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