FSH-Studiengänge
Rechtsreferent/in (FSH)
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Fernstudium Rechtsreferent/in jur. (FSH) Studienbeschreibung

Staatliche Zulassungsnummer: 719 88 09

Der Fernstudiengang Rechtsreferent/in jur. (FSH) vermittelt Grundkenntnisse in allen deutschen Kern-Rechtsgebieten. Er umfasst in der fachlichen Breite alle Rechtsgebiete die nach der Juristenausbildungsordnung des Saarlandes auch für das juristische Theorieexamen vorgesehen sind. Der Studiengang ist als Grundlagenstudium zu verstehen und richtet sich an Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse aus allen Bereichen der Wirtschaft und Justiz. Für Personen mit rechtlichen Basiskenntnissen wie z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte oder ReNo-Fachwirte (vormals Bürovorsteher-Ausbildung) kann ggf. eine Verkürzung in Betracht kommen.

Gleichzeitig eröffnet der erfolgreiche Abschluss für Studierende ohne rechtliche Vorkenntnisse den Zugang zu den weiterführenden Studiengängen der FSH (Rechtswirt/in (FSH), Assessorwirt/in jur. (FSH), Wirtschaftsjura (FSH), Rechtsmanager/in (IHK)) bzw. bei Vorliegen der universitären Voraussetzungen die Teilnahme an unseren Vorbereitungslehrgängen für die juristischen Staatsprüfungen an der Universität.

Unser Einstiegs-Fernstudiengang Rechtsreferent/in jur. (FSH) ist der "kleinste" Studiengang der FSH und gleichzeitig der mit Abstand umfangreichste rechtliche Grundlagen-Fernstudiengang in Deutschland, der ausnahmslos alle examensrelevanten Gebiete beinhaltet.

Inhaltlich werden die materiell-rechtlichen Grundlagen aller zentralen deutschen Rechtsgebiete dargestellt. Weiterführende rechtstheoretische Problematiken, deren Kenntnis an einer deutschen Hochschule erwartet werden, werden nicht oder nicht ausführlich behandelt, so dass die Lehrmodule auch für den juristischen Anfänger klar verständlich sind.

Die gesamte Rechtsordnung besteht aus zwei großen und umfassenden Rechtsgebieten, dem Zivilrecht (Privatrecht) und dem Öffentlichen Recht einschließlich dem Strafrecht. Während das Öffentliche Recht das Recht der Staatsorganisation und das Recht der hoheitlich geprägten Beziehungen des Staates zu seinen Bürgern regelt, befasst sich das Privatrecht mit den rechtlichen Beziehungen zwischen den Bürgern.

Der Studiengang gliedert sich dementsprechend in die Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Der inhaltliche Schwerpunkt der Wissensvermittlung liegt hierbei auf dem Bürgerlichen Recht, das den Gegenstand der ersten 10 Studienmonate bildet. Vorgestellt werden auch die Grundlagen des Zivilprozesses und des Zwangsvollstreckungsrechts. Die Studienmonate 11 bis 15 sind dem Öffentlichen Recht gewidmet. In den letzten drei Studienmonaten werden die Grundlagen des Strafrechts, einschließlich des Strafprozesses vorgestellt.

Die einzelnen Studienabschnitte orientieren sich an der praktischen Relevanz der juristischen Problemstellungen innerhalb der jeweiligen Rechtsgebiete. Sie sind dementsprechend im Vergleich zu einem Studium an einer deutschen Hochschule von geringerem rechtstheoretischem Schwierigkeitsgrad.
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