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Rechtsreferent/in jur. (FSH) – Studieninhalte

Lehrmodul 1 – Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts
Dieses Lehrmodul des Fernlehrgangs beschäftigt sich mit dem allgemeinen Teil, also dem 1. Buch (§§ 1-240), des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es ist in drei Teile gegliedert.

Teil 1 führt den Studenten zunächst in die Struktur des deutschen Rechtssystems ein und erläutert den Aufbau sowie die wesentlichen Grundbegriffe des BGB (z.B.: Rechtsfähigkeit, Trennungs- und Abstraktionsprinzip), deren Kenntnis für die Lösung zivilrechtlicher Fallgestaltungen, wegen der zentralen Bedeutung des allgemeinen Teils des BGB für das Zivilrecht, unabdingbar ist.
Anschließend wird die juristische Technik der Gesetzesanwendung (Subsumtion) kurz dargestellt, die zur Lösung zivilrechtlicher Fälle erforderlich ist.

Der zweite Teil des Lehrmoduls 1 (BGB AT) behandelt das Zustandekommen von Verträgen.
Verträge kommen grundsätzlich durch die Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen (Angebot und Annahme) der Vertragspartner zustande. Um auch in der Praxis beurteilen zu können, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, ist es daher notwendig, zu wissen, was unter einer Willenserklärung zu verstehen ist. Insbesondere die Problematik der stillschweigend durch schlüssiges Verhalten abgegebenen (konkludenten) Willenserklärung ist von großer praktischer Relevanz im Wirtschaftsleben, da die meisten Geschäfte des täglichen Lebens durch konkludente Willenserklärungen getätigt werden.

Nach der Darstellung des grundsätzlichen Zustandekommens von Verträgen werden die wichtigsten Problemkreise (Geschäftsfähigkeit, Willensmängel, unzulässige Rechtsgeschäfte und Stellvertretung) im Bereich des Vertragsschlusses vorgestellt.
Die Lösung materiell-rechtlicher Sachverhalte erfolgt anhand eines juristischen Gutachtens, das einem bestimmten Aufbau folgt und die Beherrschung juristischer Techniken erfordert.
Der Anspruchsaufbau und die Gutachtentechnik im Zivilrecht sind daher ebenfalls Teil dieses Lehrmoduls.


Lehrmodul 2 – Allgemeiner Teil des Schuldrechts
Gegenstand des zweiten Studienmonates sind der allgemeine Teil des Schuldrechts, der im 2. Buch des BGB in den Abschnitten 1 – 7 geregelt ist.
Zentraler Begriff des Schuldrechts ist das Schuldverhältnis. Der erste Teil des Lehrmoduls beschäftigt sich daher mit Begriff, Entstehung, Inhalt und Erlöschen von Schuldverhältnissen.
Aus einem Schuldverhältnis ergeben sich bestimmte Rechte und Pflichten für die Beteiligten, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann. Daher ist es notwendig, bestimmen zu können, ob ein solches Schuldverhältnis entstanden ist.

Der erste Teil des Lehrmoduls 2 endet mit einer vertiefenden Darstellung zum Rücktritts- und Kündigungsrecht. Ein sicherer Umgang mit der Ausübung von Kündigungsrechten bei Dauerschuldverhältnissen ist z.B. für Angestellte von Immobilienverwaltungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverhältnissen vorteilhaft. Gleiches gilt für Beschäftigte im Groß- und Einzelhandel in Bezug auf den Rücktritt von Kaufverträgen.

Teil 2 des Lehrmoduls 2 hat die Leistungsstörungen bei Schuldverhältnissen zum Gegenstand. Behandelt werden dabei die Grundlagen sämtlicher im allgemeinen Teil des Schuldrechts geregelten Leistungsstörungen (z.B.: Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung, Störung der Geschäftsgrundlage).


Lehrmodul 3 - Vertragsrecht
Schuldverhältnisse entstehen oft durch Rechtsgeschäft, namentlich durch einen Vertrag. Neben den Vertragsarten des 8. Abschnittes im 2. Buch des BGB existieren auch neue, gesetzlich nicht niedergeschriebene Vertragsarten. Gegenstand des ersten Teils des Lehrmoduls 3 sind ausschließlich die wichtigsten im BGB geregelten Vertragsarten.
Nach Bearbeitung des bisherigen Stoffes sollte der Student also in der Lage sein, im Einzelfall zu bestimmen, ob ein Vertrag zustande gekommen ist und welche Ansprüche bei allgemeinen Leistungsstörungen in Betracht kommen. Nun erfährt er näheres dazu, welcher Vertragstyp im Einzelfall einschlägig ist und welche vertraglichen Gewährleistungsansprüche in Frage kommen. Die Kenntnis der einzelnen Vertragsarten ist absolut unabdingbares praktisches Basiswissen für zahlreiche Berufsgruppen aus Handwerk, Wirtschaft und Justiz.

Der Schwerpunkt des dritten Lehrmoduls liegt also auf der Darstellung der verschiedenen Vertragsarten, sowie der Vermittlung der Grundlagen der allgemeinen und vertragstypischen Haftungsprobleme bei Leistungsstörungen.
Der zweite Teil des Lehrmoduls 3 beschäftigt sich mit den neuen Vertragsarten (z.B.: Leasing, Factoring und Franchising), die nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind.
Rechtsgrundlagen und Gewährleistungsansprüche aus Leasingverträgen sollten vor allem in der Automobilbranche beherrscht werden, da das Automobilleasing ein Massengeschäft darstellt. Aber auch im Bereich des Elektronikhandels und in der Industrie werden regelmäßig Leasingverträge abgeschlossen.
Franchisingverträge sind etwa bei Tankstellen oder Fast-Food-Ketten üblich. Wegen den teils umfangreichen und detailliert beschriebenen Verpflichtungen aus solchen Verträgen, sollten Beschäftigte, die eine Führungsposition in den beschriebenen Gewerben innehaben, über die Grundkenntnisse des Franchising verfügen.
Das Recht des Forderungskaufes (Factoring) ist nicht nur für gewerbliche Factoring-Unternehmen von Bedeutung, sondern für alle Unternehmen, die wegen Liquidationsproblemen ihrer Kunden regelmäßig oder zumindest im Einzelfall ihre Forderungen gegen die Kunden an einen Factor abtreten, um sich übliche Probleme bei der Realisierung der Forderung zu ersparen. Gerade im gesundheitlichen Bereich (z.B.: Zahnarzt) hat sich das Factoring etabliert.
Der dritte Teil des Lehrmoduls geht auf die Grundlagen des Verbraucherschutzes ein. Er ist für alle Bereiche der freien Marktwirtschaft relevant, die mit Verbrauchern als Kunden in Kontakt treten (z.B.: Einzelhandel, Bankwesen, leitende Vertriebsangestellte und Außendienstmitarbeiter)
Näher eingegangen wird dabei auf das Haustürgeschäft und das Verbraucherkreditrecht, welche durch den Einfluss europäischen Rechts und die Schuldrechtsreform grundlegende Änderungen von erheblicher Praxisrelevanz erfahren haben.


Lehrmodul 4 – Deliktsrecht und Bereicherungsrecht
Hier erfährt der Student die Grundlagen des Deliktsrechts, das im 2. Buch des BGB, Abschnitt 7, Titel 25, geregelt ist. Das Deliktsrecht regelt Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, aus denen ebenfalls ein Schuldverhältnis entstehen kann.
Da hierzu keine Willensverträge oder Vertragsschlüsse erforderlich sind, kann praktisch jeder ohne weiteres von der deliktischen Haftung betroffen sein. Besondere Relevanz hat das Deliktsrecht für alle Berufsgruppen, die mit dem Versicherungswesen in Zusammenhang stehen, da sich die Haftung des Versicherers aus der Haftung des Versicherungsnehmers ableitet, die sich häufig aus unerlaubten Handlungen ergibt. Aber auch für andere Berufsgruppen ist das Deliktsrecht bedeutsam.

Im Lehrmodul 4 wird außerdem das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) behandelt.


Lehrmodul 5 – Mobiliar- und Grundstücksrecht
Dieses Lehrmodul vermittelt die Grundlagen des Sachenrechts. Es ist dreigeteilt, wobei der erste Teil eine allgemeine Einführung in den Sachbegriff und die sachenrechtlichen Prinzipien beinhaltet.
Gegenstand des zweiten Teils ist das Recht der beweglichen Sachen (Mobiliarsachenrecht). Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hier auf den Erläuterungen zu den Rechtspositionen Eigentum und Besitz, sowie zu den rechtlichen Abwehrmöglichkeiten und Schadensersatzansprüchen bei Eingriffen Dritter in diese Rechtspositionen.
Das Recht der unbeweglichen Sachen (Immobiliarsachen- oder Grundstücksrecht) bildet den Lerninhalt des dritten Teils. Nach einer kurzen Erläuterung zu den wesentlichen Verfahrensrechten der Grundbuchordnung, wird der Grundstücksbegriff und die Erwerbstatbestände für den Eigentumserwerb an einem Grundstück behandelt.
Im Anschluss wird ein wichtiges Mittel zur Sicherung eines Anspruchs auf Übereignung eines Grundstücks, nämlich die Vormerkung, besprochen.
Diese stellt ein Sicherungsmittel für den Erwerber eines Grundstücks dar, um ihn vor Verfügungen, die der Eigentümer noch bis zur Eintragung des Erwerbers im Grundbuch über das Grundstück vornehmen kann, zu schützen, da das Eigentum erst mit der Eintragung übergeht.

Das Lehrmodul schließt ab mit einem Überblick über die dinglichen Sicherungsrechte an Grundstücken, von denen insbesondere die Hypothek und die Grundschuld im Wirtschaftsleben häufig zur Sicherung von Krediten eingesetzt werden. Da es durch die finanziellen Rahmenbedingungen zur Kapitalbeschaffung sowohl in größeren Unternehmen als auch in mittelständischen und Kleinunternehmen erforderlich werden kann, einen Kredit aufzunehmen, sind leitende Mitarbeiter von Unternehmen jeder Größenordnung, die über die Rechtsgrundlagen der Sicherungsmittel informiert sind, in der Lage, Vor- und Nachteile der jeweiligen Sicherungsmittel abzuwägen und somit Fehlentscheidungen vorzubeugen.


Lehrmodul 6 – Recht der Kaufleute und Handelsgesellschaften
Nachdem die Kernbereiche des Zivilrechts in den ersten fünf Lehrmodulen abgehandelt wurden, beschäftigen sich die folgenden beiden Lehrmodule mit dem Sonderprivatrecht.
Das Lehrmodul 6 beinhaltet die Grundlagen des Handels- und des Gesellschaftsrechts.
Das Handelsrecht, welches im Handelsgesetzbuch geregelt ist, ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute und geht als solches dem BGB als spezielleres Recht (lex specialis) vor, verdrängt aber dessen Anwendungsbereich nicht vollständig. Es beinhaltet vielmehr Ergänzungen bzw. Abänderungen des allgemeinen Privatrechts, um den besonderen Bedürfnissen des Handelsverkehrs gerecht zu werden.
Ein sicherer Umgang mit handelsrechtlichen Vorschriften ist nicht nur für Kaufleute Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb, auch Bürofachkräfte oder Lageristen, die in einem Handelsunternehmen beschäftigt sind, sollten das HGB kennen.

Die Kenntnis der verschiedenen Gesellschaftsformen befähigt einen Rechtsreferenten, bei der Gründung einer Gesellschaft oder einem Wechsel der Gesellschaftsform beratend tätig zu werden. Außerdem kennt er sich mit den haftungsrechtlichen Problematiken der jeweiligen Gesellschaftsform aus, insbesondere weiß er, dass die Vorgesellschafter unter Umständen schon im Gründungsstadium für die Schulden der sog. Vorgesellschaft haften.


Lehrmodul 7 – Recht der Arbeitsverhältnisse und der Vererbung
Das Lehrmodul 7 ist zweiteilig und in einen Abschnitt zum Arbeitsrecht, sowie einen Abschnitt zum Erbrecht aufgeteilt.
Der erste Teil des Lehrmoduls enthält die Grundlagen des Arbeitsrechts. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten zumindest zur Wahrnehmung eigener Interessen über Kompetenzen in diesem Rechtsgebiet verfügen. Besonders interessant sind arbeitsrechtliche Befähigungen für leitende Angestellte in Personalabteilungen, aber auch für Inhaber kleinerer Unternehmen, die ihre Mitarbeiter persönlich einstellen.
Vermittelt wird unter anderem das erforderliche Wissen in Bezug auf das Zustandekommen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Praxisrelevant ist hier vor allem das Kündigungsrecht. Zum Abschluss geht das Lehrmodul auf Sonderprobleme und einige wichtige Gesetze des Arbeitsrechts ein, mit denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich im beruflichen Alltag regelmäßig konfrontiert sehen, und die jeder, der im Personalwesen beschäftigt ist, kennen sollte (z.B.: Mutterschutz, geschlechtsbezogene Benachteiligung, Arbeitszeugnis, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).

Der zweite Teil dieses Lehrmoduls stellt dem Studenten das Erbrecht vor.
Es umfasst unter anderem das Basiswissen zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Pflichtteilsrecht und zur Erbengemeinschaft.

Lehrmodul 8 – Recht der Familie
Das Lehrmodul 8 gibt einen Überblick über das Recht der ehelichen Gemeinschaft, das eheliche Güterrecht, sowie das Scheidungsrecht und die damit in Zusammenhang stehende Problematik des nachehelichen Unterhaltes, die für Rechtsanwaltsfachangestellte interessant ist, die in einer Kanzlei angestellt sind, die sich auch mit dem Familienrecht befasst.
Familienrechtliche Kenntnisse können z.B. auch für Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaften interessant sein.


Lehrmodul 9 –Recht des Zivilprozesses
„Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge“ sagt der Volksmund.
Zu Recht!
In diesem Lehrmodul werden die Grundlagen des Zivilprozesses dargestellt. Nur wer weiß, bei welchem Gericht er Klage erheben muss, wo er seinen Mahnbescheid einzulegen hat und welche Verfahrensarten und Gestaltungsspielräume das zivilprozessuale Verfahren bereithält, kann bestehende Ansprüche auch gerichtlich durchsetzen.
Das Verfahren des Zivilprozesses ist zweigeteilt in das Erkenntnisverfahren einerseits, welches der Feststellung eines Anspruches oder Rechtsverhältnisses durch die zuständigen Rechtsprechungsorgane dient, und andererseits das Vollstreckungsverfahren, welches dazu dient, titulierte Ansprüche (z.B. Urteile) durchzusetzen.
Dieses Lehrmodul widmet sich dem Erkenntnisverfahren und behandelt von der Einleitung des Verfahrens über das Urteil bis hin zu den Rechtsbehelfen gegen Urteile und andere Entscheidungen deutscher Gerichte das gesamte zivilprozessuale Verfahren.


Lehrmodul 10 – Recht der Zwangsvollstreckung
Im zehnten Lehrmodul wird nun behandelt, wie man aus einem vorhandenen Titel (z.B. Urteil) zu seinem Anspruch kommt. Dies geschieht, im Falle der Leistungsunfähigkeit oder
-verweigerung durch den Schuldner, im Wege der Zwangsvollstreckung.
Vorgestellt werden die verschiedenen Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners (z.B. in Grundstücke, Arbeitseinkommen, pfändbare Gegenstände) und deren Voraussetzungen im Einzelnen.
Das Lehrmodul schließt die Behandlung des zivilrechtlichen Teils des Studiums mit einem Überblick über die Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsverfahren ab.


Lehrmodul 11 – Recht des Staates und Grundrechte der Bürger
Dieses dreiteilige Lehrmodul stellt den Einstieg ins Öffentliche Recht dar.
Es enthält im ersten Teil eine Einleitung, die sich mit der Unterscheidung des Zivilrechts vom Öffentlichen Recht auseinandersetzt und einen Überblick über die Materien und Grundbegriffe des Öffentlichen Rechts bietet.
Den zweiten Teil des Lehrmoduls bildet das Verfassungsrecht. Hier werden dem Studenten die Staatszielbestimmungen, die Wahlrechtsgrundsätze und das Wahlsystem, die Organe der Bundesrepublik Deutschland und die elementaren Prinzipien des Rechtsstaates näher gebracht. Nur wer die wesentlichen Prinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (das Grundgesetz) und den Staatsaufbau – zumindest in seinen groben Zügen – kennt, findet bei alltäglichen Unterhaltungen im Berufsleben über das politische Tagesgeschehen einen schnellen und sicheren Einstieg und hinterlässt einen bleibenden Eindruck als politisch gebildete Persönlichkeit.
Schließlich wird im dritten Teil dieses Lehrmoduls eines der wichtigsten Kapitel des Öffentlichen Rechts behandelt, namentlich die Grundrechte.
Grundrechte haben im Berufsleben vor allem als Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe große Bedeutung. Die Bedeutung der Grundrechte kann dabei kaum unterschätzt werden.
Fast alle Grundrechte spielen eine Rolle für den Einzelnen aber unter Umständen auch für das Unternehmen im Berufsleben. Als elementarer Bestandteil des Wirtschaftslebens seien folgende Grundrechte genannt: Berufsfreiheit, Koalitionsfreiheit, Freizügigkeit, Eigentumsfreiheit, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Meinungs-, Presse-, Rundfunk-, Film-, Informationsfreiheit, ...


Lehrmodul 12 –Allgemeiner Teil des Rechtes der öffentlichen Verwaltung und das Recht der staatlichen Haftung
Gegenstand des Lehrmoduls sind das allgemeine Verwaltungsrecht, das Staatshaftungsrecht und das behördliche Widerspruchsverfahren.
Das allgemeine Verwaltungsrecht enthält vor die Klammer gezogene Regelungen, die für das gesamte Verwaltungsrecht gelten. Unter Verwaltung versteht man die planmäßige Tätigkeit von Verwaltungsbehörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Der erste Teil des Lehrmoduls 12 gibt einen Überblick über den Aufbau der Verwaltung und erläutert die einzelnen Handlungsformen der Verwaltung (z.B.: Verwaltungsakt, Rechtsverordnung, ...). Von der konkreten Handlungsform ist zum Beispiel abhängig, wie der Betroffene Rechtsschutz gegen das Verwaltungshandeln erlangen kann.

Trifft den Bürger oder ein Unternehmen eine belastende staatliche Maßnahme, so liegt praktisch immer Verwaltungshandeln vor. Die Anzahl der denkbaren Fallgestaltungen und betroffenen Wirtschaftskreise ist unüberschaubar.

Das Staatshaftungsrecht regelt die Leistungs-, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche des Bürgers gegen den Staat und ist gesetzlich nicht geregelt. Im zweiten Teil des Skripts findet sich eine Darstellung der einzelnen Anspruchsgrundlagen.
Das Lehrmodul endet thematisch mit dem behördlichen Widerspruchsverfahren, das bestimmten verwaltungsgerichtlichen Klagearten zwingend vorgehen muss.


Lehrmodul 13 – Recht des Verwaltungsprozesses und der baurechtlichen Vorgaben
Im Lehrmodul 13 werden das Verwaltungsprozessrecht und das Baurecht behandelt.
Die Klagearten des Verwaltungsprozesses werden anschaulich anhand der typischen Fallfragen einer juristischen Aufgabenstellung besprochen. Ihre Kenntnis ist zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes bei staatlichen Eingriffen unerlässlich.

Der erste Teil des Lehrmoduls handelt alle Klagearten des Verwaltungsprozesses ab.
Sodann geht der zweite Teil auf das Baurecht ein. Er orientiert sich in seinem Aufbau an der praktischen Relevanz des Baurechts, indem es das Baugenehmigungsbegehren, das Begehren eines Bauvorbescheides, die Nachbarklage und den Rechtsschutz gegen einen Bebauungsplan thematisiert, und innerhalb der Besprechung dieser Thematiken die Grundbegriffe und den Aufbau des Baurechts erörtert.
Baurechtliches Basiswissen ist nicht nur für die Errichtung neuer Gebäude oder die Nutzungsänderung bestehender Gebäude relevant, es kommt vielmehr jedem Grundstückseigentümer zugute. So weiß ein Rechtsreferent z.B. auf welche baurechtliche Normen er sich berufen kann, wenn er gegen störende Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück vorgehen will. Darüber hinaus ist er in der Lage, zu prüfen, ob ein Bauvorhaben zulässig ist und damit der Erlass einer Baugenehmigung gerichtlich durchsetzbar ist.


Lehrmodul 14 – Recht der Polizei und der Versammlung
Das Polizei- und Ordnungsrecht, sowie das Versammlungsrecht sind Lerninhalt des Lehrmoduls 14.
Der erste Teil des Lehrmoduls enthält die Grundlagen des Polizei- und Ordnungsrechts, welches zum Öffentlichen Recht gehört.
Dabei spielen die Polizeiverfügungen, also Einzelmaßnahmen von Polizeibehörden, eine herausragende Rolle in der Praxis, da solche Verfügungen schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte bewirken können.
Das Lehrmodul beinhaltet zudem Ausführungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Polizeiverfügungen, Polizeiverordnungen und zum Versammlungsrecht.

Im zweiten Teil des Lehrmoduls werden die Grundlagen des Versammlungsrechts erläutert.


Lehrmodul 15 – Recht der Kommunen und der Europäischen Union
Im fünfzehnten Studienmonat erwirbt der Student Kenntnisse im Kommunalrecht und Europarecht. Dieses Lehrmodul ist das letzte Lehrmodul zum Öffentlichen Recht.
Da das Schwergewicht konkreter öffentlicher Verwaltung wegen dem sog. Prinzip der Dezentralisation bei den unteren Verwaltungskörpern liegt, erfolgen staatliche Eingriffe und Leistungen meist durch dieselben, also durch die Gemeinden und deren Behörden.
Für den juristischen Laien, der den kommunalen Verwaltungsaufbau regelmäßig nicht kennt, ist es oft schwer nachzuvollziehen, an wen er sich bei Problemen mit der örtlichen Verwaltung wenden kann. Der kommunalrechtliche Teil dieses Lehrmoduls erklärt leicht verständlich die verschiedenen Gemeindeverfassungen anhand einiger ausgewählter Bundesländer und vermittelt dem Studenten die notwendige Sicherheit im Umgang mit Organen der Gemeinde.
Das vermittelte Basiswissen ist nicht nur für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes von Vorteil, es erleichtert auch Mitarbeitern privater Unternehmen den ständigen Umgang mit den örtlichen Behörden, der auf den weitgehenden kommunalen Befugnissen und Eingriffsmöglichkeiten beruht.

Von wachsender und heute schon kaum zu unterschätzender Relevanz für den Markt sind die Einflüsse des Europarechts. Europäisches Recht genießt vor dem nationalen Recht Anwendungsvorrang, so dass das nationale Recht unanwendbar ist, wenn es gegen europäisches Recht verstößt. Nur wer das Verhältnis des europäischen Rechts zum nationalen Recht kennt, ist in der Lage zu erkennen, wann ihm europäisches Recht von Vorteil ist. Insbesondere die europäischen Grundfreiheiten (Personenverkehrs- und Warenverkehrsfreiheiten) sollten in diesem Zusammenhang beherrscht werden.

Das Lehrmodul beschreibt zudem Entstehung, Aufbau und Organe der Europäischen Gemeinschaft sowie das europäische Rechtssetzungsverfahren. Näher eingegangen wird dabei auf den Europäischen Gerichtshof und seine Verfahrensarten, so dass ein Rechtsreferent nicht nur befähigt ist, zu erkennen, wann er sich auf europäisches Recht berufen kann, sondern auch, wie er dieses durchsetzen kann.


Lehrmodul 16 – Allgemeiner Teil des Strafrechts
Dieses Lehrmodul stellt Ihnen die Grundlagen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches vor.
Bevor man sich mit den einzelnen Delikten des StGB, die im darauf folgenden Lehrmodul besprochen werden, auseinandersetzt, muss der allgemeine Teil des Strafrechts beherrscht werden, da dieser Grundlage der Prüfung jeder Straftat ist.
Nach einem Überblick über die Deliktsformen des Strafgesetzbuches werden unter anderem die Themenbereiche Vorsatz und Fahrlässigkeit, Versuch, Rechtswidrigkeit, Irrtumslehre sowie Täterschaft und Teilnahme behandelt. Straftaten kommen in allen Variationen (leider) auch im Berufsleben vor.

Wer in der Praxis – z.B. als Leiter einer Personalabteilung oder Inhaber einer kleinen Firma – mit strafrechtlich relevanten Verstößen seitens seiner Mitarbeiter derart konfrontiert wird, dass es notwendig wird, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, stärkt seine Position - etwa in einem Gespräch unter vier Augen - entscheidend, wenn er einordnen kann, ob und wie sich der Betroffene strafbar gemacht hat.


Lehrmodul 17 – Besonderer Teil des Strafrechts
Gegenstand des zweiten Lehrmoduls zum Strafrecht ist der besondere Teil des Strafgesetzbuches, der die wichtigsten Straftatbestände des StGB beinhaltet.
Die Darstellung erfolgt anhand einiger ausgesuchter Straftaten (z.B.: Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Totschlag), die zum klassischen Basiswissen eines Juristen gehören. Gerade solche Delikte, die gegen das Vermögen gerichtet sind, haben darüber hinaus auch hohe praktische Relevanz für zahlreiche Branchen, die mit der Verwaltung von Vermögen oder Vermögensgegenständen beauftragt sind oder über ein solches verfügen.

Aber auch die gängigsten Nichtvermögensdelikte beherrscht ein Rechtsreferent und kann damit rechtzeitig gegen solche vorgehen.


Lehrmodul 18 – Recht des Strafprozesses
Im letzten Lehrmodul werden die Grundlagen des Strafprozesses vorgestellt. Der Student erhält Einblicke in den Ablauf des Strafverfahrens, beginnend vom Anfangsverdacht über die Verurteilung des Täters bis hin zu den Rechtsbehelfen gegen strafrechtliche Sanktionen.
Dabei werden verschiedene polizeiliche Zwangsmaßnahmen (z.B. Durchsuchung von Sachen, Hausdurchsuchung, Lauschangriffe, Untersuchungshaft, u.v.m.) ebenso behandelt wie die Grundlagen des Jugendstrafverfahrens.
Besondere Verfahrensarten, wie etwa das Strafbefehlsverfahren, das in der Praxis wegen seiner erheblichen Beschleunigungswirkung von herausragender Bedeutung ist, werden ebenfalls vorgestellt. Das Lehrmodul endet mit einer Darstellung des Ordnungswidrigkeitenrechts, insbesondere des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts.



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